Die Erzieherpraktikantin soll ganzheitliche Erziehung und Bildungseinheiten (Angebote) aus allen Bereichen sehen bzw. dabei hospitieren und im Laufe des Jahres eigene Bildungseinheiten in den verschiedenen Bereichen (in Anlehnung an den BEP) planen, durchführen und reflektieren. Mit den folgenden beiden Formblättern werden diese dokumentiert und in der Praxismappe abgeheftet.
Studienjahr Kurs 1 Beurteilung für das große Blockpraktikum (4-5 Wochen)
In den Sommerferien zwischen den beiden Studienjahren ist ein Ferienpraktikum abzuleisten.
2 Wochen mit Übernachtungen (z.B. Zeltlager, Ferienerholung, Pfadfinderlager u.ä.)
oder
3 Wochen ohne Abend-/Nachtbetreuung, z.B. Spielmobil, Stadtranderholung, Reiterhof ...
Kurs 2 Beurteilung des Grundschulpraktikums
Viele Praxisstellen sind verunsichert, da der Jugendarbeitsschutz bei minderjährigen Praktikantinnen viele Aufgaben im Umgang mit Kleinkindern nicht erlaubt z.B. kein Helfen beim Toilettengang, keine Wundversorgung, Meiden von Körperkontakt. Dies gilt für Schnupperpraktika u.ä.
Minderjährige, die ihr Praktikum im Rahmen einer Berufsausbildung ableisten und unter Aufsicht eines Fachkundigen stehen, dürfen diesbezüglich voll eingesetzt werden, wenn dies zur Erreichung des Ausbildungsziel erforderlich ist.
Diese Empfehlung ist auf S. 6 des folgenden Merkblattes zu finden:
http://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/arbeitsschutz/mutterschutz-hinweis.pdf
Liebe Schülerinnen und Studierende,
falls im Schulalltag Probleme oder Verständigungsschwierigkeiten auftreten, sollten sie dort gelöst werden, wo sie auftauchen. Das heißt, dass insbesondere bei gewöhnlichen Konflikten im unterrichtlichen, erzieherischen und im kommunikativen Bereich grundsätzlich zuerst das Gespräch mit den unmittelbar Beteiligten gesucht werden soll.
Wenn Sie damit nicht weiterkommen, wenden Sie sich an eine Lehrkraft Ihres Vertrauens, wenn da keine Abhilfe geschaffen werden kann, wenden Sie sich an die Schulleitung.
Grundsätzlich gilt: Jede Beschwerde wird ernst genommen.
Was tun bei schwerwiegenderen Konflikten?
Die Bagatellschwelle bei Konflikten ist überschritten,
· wenn die Ursache des Fehlers kein Einzelfall ist,
· die Fehler finanzielle Folgen haben könnten,
· die Fehler Auswirkungen auf den Erfolg der Ausbildung haben könnten,
· die Fehler strafrechtliche Folgen haben könnten,
· die Beschwerde schriftlich eingeht,
· der Fehler Leib und Leben von Menschen gefährden könnte
Überschreitet ein Konflikt oder ein Problem diese Bagatellschwelle, oder fällt es Ihnen aus irgendeinem Grund schwer, es bei der betreffenden Person selber anzusprechen, füllen Sie bitte das untenstehende Formular „Beschwerde-Erfassung“ aus und geben es in einem Kuvert im Sekretariat für die Schulleitung ab.