Bitte senden Sie uns
- Ihr persönliches Bewerbungsschreiben mit Kontaktdaten
(bitte auch mit Emailadresse für Rückfragen bzw. Terminabsprachen)
Erwähnen Sie in Ihrem Schreiben,
- einen Lebenslauf mit Passbild
(bitte geben Sie auch Ihre Konfession bzw. Religionszugehörigkeit an,
sowie - wenn Sie minderjährig sind - auch Ihre Erziehungsberechtigten
- die beglaubigte Fotokopie Ihres Mittlere Reife Zeugnisses bzw. eine Kopie Ihres letzten Zeugnisses
- die unterschriebene Selbsterklärung (s. downloads)
- relevante Arbeitszeugnisse, falls Sie schon berufstätig waren.
Wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, weisen Sie bitte deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau B 2 nach.
Das geforderte ärztliche Attest, welches Ihre gesundheitliche Eignung für den Erzieherberuf bescheinigt, sollte im Juni/Juli d.h. ca. 2 Monate vor Ausbildungsbeginn geschickt werden (s. downloads - Formulare);
Bei Bewerbungen für die Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung (PFG) zusätzlich:
und bitte erwähnen, ob schon Erfahrungen mit Kindergruppen dieser Altersstufe vorhanden sind,
sonst sind vor Ausbildungsbeginn noch 6 Wochen Praktikum nötig.
Senden Sie uns diese Unterlagen bitte ohne Mappe zu.
Sie können die eingescannten Unterlagen gern auch per Email schicken, (Betreff: Bewerbung + Ihr NAME)
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Für Ihre Praktikumsstelle benötigen Sie ein „erweitertes polizeiliches Führungszeugnis" im Original. Es genügt, wenn Sie dies in den letzten Monaten
vor Praktikumsbeginn beantragen. Für uns können Sie bei Ausbildungsbeginn eine Kopie davon vorlegen.
(Ein „erweitertes Führungszeugnis“ ist nach § 30a Abs. 1 BZRG einer Person nur zu erteilen, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf § 30a BZRG vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.)
Mehr dazu unter www.bundesjustizamt.de