Berufspraktikum - Anerkennungsjahr
An die beiden Studienjahre in der FakS schließt sich das Berufsanerkennungsjahr an.
Die Berufspraktikantin entscheidet selber, in welchem sozialpädagogischen Arbeitsfeld sie ihr Anerkennungsjahr absolviert. Seit 2015 soll das Berufspraktikum im gewählten Vertiefungsgebiet (seit dem neuen, länderübergreifenden Lehrplan) abgeleistet werden.
Mit 160 Std. Unterricht (davon 40 Std. Recht) und Praxisberatung d.h. ca. 20 Seminartagen,
wird diese abschließende Ausbildungsphase begleitet.
Leistungsnachweise im BP:
- Institutionsbericht
- 1. Praxisbesuch
- Facharbeit (Jahresarbeit)
- Beurteilungen
- 2. Praxisbesuch = praktische Prüfung
- Colloquium
Nach erfolgreichem Abschluss wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ verliehen.
Die Vergütung im Anerkennungsjahr
richtet sich nach dem jeweiligen Träger und der Wochenarbeitszeit.
Als Richtwert kann diese Tvöd-Tabelle dienen.
