Berufspraktikum - Anerkennungsjahr

An die beiden Studienjahre in der FakS schließt sich das Berufsanerkennungsjahr an.

Die Berufspraktikantin entscheidet selber, in welchem sozialpädagogischen Arbeitsfeld sie ihr Anerkennungsjahr absolviert. Mit 160 Std. Seminarveranstaltungen (davon 40 Std. Recht)  wird diese letzte Ausbildungsphase begleitet.

 

Leistungsnachweise im BP:

  • Institutionsbericht
  • 1. Praxisbesuch
  • Beurteilungen
  • Facharbeit (Jahresarbeit)  
  • 2. Praxisbesuch = praktische Prüfung
  • Colloquium

Nach erfolgreichem Abschluss wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“  sowie Bachelor professional verliehen.


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Vorgaben des KM zur praktischen Prüfung im BP
Eine Woche vor Prüfungstermin wird das Thema bzw. der Bildungsbereich bekannt gegeben!
BP - Vorgaben zur praktischen Prüfung (K
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Die Vergütung im Anerkennungsjahr

richtet sich nach dem jeweiligen Träger und der Wochenarbeitszeit.

Als Richtwert kann diese Tvöd-Tabelle dienen.