Das Ausbildungsjahr beginnt jeweils am 01.09. eines Jahres.

Unterrichtsorganisation:
Der Unterricht findet im wochenweisen Wechsel mit der Praxis statt.
1 Woche Schule, 1 Woche Praxis d.h. in der Schulwoche sind dann 38 Std. Unterricht

Die Vergütung kann je nach Träger unterschiedlich hoch sein
(zwischen 500 und 850,- €)
Wichtiger Hinweis zur Suche von Praxisstellen:
Voraussetzung für die
Genehmigung als Ausbildungsbetrieb ist, dass ganzheitlich erzogen wird d.h. Praktikantinnen in allen Bildungsbereichen (auch dem religiösen)
hospitieren und Bildungseinheiten selbst erproben/durchführen dürfen, und dabei angeleitet bzw. unterstützt werden:
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gemäß der Bayr. Verfassung Art. 131 (Oberstes Bildungsziel ist Ehrfurcht vor
Gott)
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gemäß dem Bayr. Erziehungs- und Bildungsplan, welcher religiöse und ethische
Erziehung als Bildungsbereich definitiv aufführt
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gemäß dem Ausbildungsvertrag, der als Pflichten des Trägers klar benennt, die
PraktikantInnen entsprechend den geltenden Regelungen auszubilden
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gemäß der Zusicherung auf unserm Genehmigungsformular
Einrichtungen von Trägern, die keine ganzheitliche Erziehung und Bildung gewährleisten (z.B. indem der religiöse Bildungsbereich ausgeklammert wird), können nicht als Ausbildungsbetriebe genehmigt werden.